Kosten / Einheit ( 50 min ): 80 Euro 
Sozialtarife, sowie Kostenzuschüsse und -übernahmen durch Krankenkassen sind möglich!

Frequenz: wöchentlich bis 14 - tägig

Grundlagen

Die psychotherapeutische Behandlung ist in Österreich im Psychotherapiegesetz geregelt.

Der § 1. (1) führt aus:
„§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“ .

Erst nach einer 6 – 8 jährigen umfassenden Ausbildung kann eine Eintragung in die Psychotherapeutenliste beim Bundesministerium für Gesundheit stattfinden.